Gutachten

Gerichtsgutachten

Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.

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Selbstständiges Beweisverfahren

Manchmal ist es sinnvoll einem Rechtstreit ein sog. ‚Selbständiges Beweisverfahren’ einzuleiten.

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.

Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer privaten Begutachtung kann daher unter Umständen zur Beweisvereitelung führen.

Das Verfahren wird üblicherweise durch einen Verfahrensbeauftragen z.B. einen Rechtsanwalt, beim Gericht beantragt. Oft ist es sinnvoll zur Formulierung der Beweisfragen einen Sachverständigen zu beauftragen, der jedoch von der antragstellenden Partei privat beauftragt wird. Für das anschließende Verfahren wird das Gericht dann jedoch einen anderen Sachverständigen beauftragen.

Privatgutachten

Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die korrekte Ausführung der Arbeiten oder die Preisgestaltung für die erfolgten Leistungen fraglich ist.
Die Beauftragung kann durch alle an der Baumaßnahme Beteiligten erfolgen; z. B. den Architekten, den Handwerker und den Bauherrn.

Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Mängelbeseitigung detailliert vereinbart werden kann.


Schiedsgutachten

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, z.B. zwischen Dachdecker und Bauherrn, kann der Sachverständige beauftragt werden, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Die Auftraggeber dieses Gutachtens verpflichten sich im Vorfeld, dass die Ergebnisse für alle Beteiligten bindend sind. So kann in meisten Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

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