Gerichtsgutachten
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.
Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die korrekte Ausführung der Arbeiten oder die Preisgestaltung für die erfolgten Leistungen fraglich ist.
Die Beauftragung kann durch alle an der Baumaßnahme Beteiligten erfolgen; z. B. den Architekten, den Handwerker und den Bauherrn.
Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Mängelbeseitigung detailliert vereinbart werden kann.
Schiedsgutachten
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, z.B. zwischen Dachdecker und Bauherrn, kann der Sachverständige beauftragt werden, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Die Auftraggeber dieses Gutachtens verpflichten sich im Vorfeld, dass die Ergebnisse für alle Beteiligten bindend sind. So kann in meisten Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
