Gutachten
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen
oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.
Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit
ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv
bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker,
wobei eine Mängelbeseitigung detailliert vereinbart werden kann.
Gerichtsgutachten
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt,
um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine
Partei.
Schiedsgutachten
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, z.B.
zwischen Dachdecker und Bauherrn, wird der Sachverständige beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.
Sachverständigenverfahren
Bei Versicherungsschäden wird in der Regel ein
Gutachter von der jeweiligen Versicherung zur
Schadensregulierung bestellt. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht
einverstanden, kann er, entsprechend den Bedingungen der meisten
Sachversicherer, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren
einleiten. Hierzu wird ein Gutachter
seiner Wahl zusätzlich beauftragt und durch einen gemeinsam mit der Versicherung
bestellten Obmann wird das Verfahren geregelt, ähnlich dem
Schiedsgutachten. Auch hier ist das Ergebnis für beide
Parteien bindend.
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